Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion
Für die Tagungen der DGUF und von CIfA Deutschland sowie die Archäologie-Messe, 16.-18. 7. 2022
Wir bitten alle Teilnehmenden herzlich darum, sich vor dem Tagungsbesuch testen zu lassen!
ln den Gebäuden der Goethe-Universität gilt keine generelle Maskenpflicht. Aber es gilt die verpflichtende Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann (auch in Verkehrsbereichen wie Fluren, Treppenhäusern, Fahrstühlen etc.) ist eine medizinische Maske über Nase und Mund zu tragen. Dies sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
ln Räumen muss der Abstand zwischen face to face / diagonal / über Eck angeordneten Arbeitsplätzen mind. 2,5 Meter betragen. Außerdem stellen wir als Veranstalter verpflichtend eine ausreichende Lüftung sicher (Mi. DGUF: Stoßlüftung alle 20 min für mind. 5 Minuten. Do.-Sa.: technische Lüftung mit RLT-Anlage 3-fachem Luftwechsel).
Unter Einhaltung der genannten Bedingungen kann die Maske nach Einnahme eines Sitzplatzes abgenommen werden. Wer im Vortragsraum direkt neben Kolleg:innen sitzen möchte (oder im Abstand von weniger als 2,5 Metern in alle Richtungen), unterliegt der Maskenpflicht auch nach Einnahme eines Sitzplatzes.
Vortragende und Moderator:innen dürfen die Maske nur dann abnehmen, wenn ein Abstand von mindestens 4 m zur ersten Reihe des Auditoriums und mindestens 2,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Die Regelungen gelten in Übereinstimmung mit den Regelungen der Universität Frankfurt und des Landes Hessen. Unabhängig hiervon appellieren DGUF und ClfA Deutschland an alle Tagungsteilnehmer:innen und Besucher:innen, im Sinne eines guten Miteinanders und zum gegenseitigen Schutz in den Gebäuden wann immer möglich eine medizinische Maske zu tragen und sich regelmäßig die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
CIfA Deutschland & DGUF, Juni 2022