Anlass und Kernaussage
CIfA Deutschland, die deutsche Abteilung des Chartered Institute for Archaeologists, beobachtet mit Sorge, dass in einer wachsenden Zahl von Bundesländern Reformen im Denkmalschutz diskutiert oder bereits beschlossen werden, die im Namen des Bürokratieabbaus und der Planungsbeschleunigung zentrale Schutzmechanismen für das kulturelle Erbe Deutschland erheblich einschränken. Entsprechende Vorhaben laufen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern, teils als Novelle des Denkmalschutzgesetzes, teils über die Landesbauordnung oder eine rechtliche Minderstellung der Fachämter; in weiteren Bundesländern bewegen sich Reformen in dieselbe Richtung. Schritt für Schritt wird der Schutz des archäologischen Erbes relativiert.
Denkmalschutz ist Ländersache, und ein Präzedenzfall in einem Land entfaltet erfahrungsgemäß Signalwirkung für die anderen Bundesländer. Der aktuell in Niedersachsen vorliegende Entwurf ist dafür ein prägnantes Beispiel; das zugrunde liegende Muster ist jedoch bundesweit relevant und betrifft das gesamte System der Bodendenkmalpflege in Deutschland.
Als Berufsverband, der sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen vertritt und seine Arbeit auf verbindliche berufliche Standards und einen ethischen Kodex stützt, meldet sich CIfA Deutschland zu Wort, um die fachlichen Grundprinzipien in Erinnerung zu rufen, die einer funktionierenden archäologischen Denkmalpflege zugrunde liegen müssen.
Wir teilen das legitime Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Bürokratie, die keinen fachlichen Mehrwert stiftet, sollte abgebaut werden. Dieses Ziel darf jedoch nicht mit dem Abbau wirksamer Regulierung verwechselt werden. Archäologisches Erbe ist keine erneuerbare Ressource: Ist ein Bodendenkmal erst einmal überbaut oder zerstört, ist es unwiederbringlich verloren. Deregulierung, die zu solchen Verlusten führt, ist nicht „nachhaltige Entwicklung", sondern deren Gegenteil und sie ist in der Regel weder schneller noch kostengünstiger, wie unten dargelegt.
Am falschen Punkt angesetzt: nicht die Archäologie ist das Problem
Die Bedrohungen für das archäologische Erbe in Deutschland sind zahlreich: Flächenverbrauch durch intensive Bautätigkeit, Energiewende und Infrastrukturvorhaben, Landwirtschaft und Klimawandel. Hinzu kommt ein Verwaltungsapparat, der personell und fachlich durch jahrelange Sparpolitik geschwächt ist und zugleich unter wachsendem Druck steht, immer knappere Fristen und steigende Anforderungen zu erfüllen.
Aus dem Befund, dass Behörden in Genehmigungs-, Prüf- und Widerspruchsverfahren zu langsam seien, wird politisch häufig der Schluss gezogen, ihnen müssten Aufgaben und Kompetenzen entzogen werden. Diese Diagnose ist unzutreffend. Behörden sind vielerorts nicht wegen der Archäologie langsam, sondern weil ihnen Personal, Mittel und Fachexpertise fehlen. Wo Landesämter ihre Kernaufgaben - Fachaufsicht, Beratung, Qualitätssicherung und Erfassung des Denkmalbestands - nur noch teilweise erfüllen können, entsteht eine Abwärtsspirale: Die Qualitätskontrolle privatwirtschaftlich durchgeführter Grabungen wird schwieriger, die strategische, vorausschauende Pflege des Denkmalbestands weicht der Einzelfallbearbeitung, ein Rückstau bei Auswertung und Publikation baut sich auf, die öffentliche und politische Legitimität des Denkmalschutzes sinkt und die Rufe nach weiterer Deregulierung werden lauter.
Es ist ein falscher Ansatz, Verantwortung von gut ausgebildeten und erfahrenen Fachleuten auf Laien zu verlagern, Behörden zusammenzulegen und Prüf- und Widerspruchsfristen zu verkürzen. Sinnvoll wäre das Gegenteil: effizientere Strukturen und eine angemessene personelle Ausstattung der Behörden. Der Eindruck, Archäologie sei ein Verzögerungsfaktor von nennenswertem Gewicht, hält einer nüchternen Betrachtung nicht stand: Trotz des herrschenden Fachkräftemangels arbeitet der Sektor außerordentlich schnell, effizient und bewältigt Jahr für Jahr tausende Fundstellen, die andernfalls Zerstörung und Vergessen preisgegeben würden.
Warum vorsorgende Regelungen bestehen
Der Wert vorsorgender, früh ansetzender Schutzmechanismen ergibt sich aus der Natur des archäologischen Erbes selbst: Das meiste Bodenerbe ist zum Zeitpunkt einer Bauplanung unbekannt. Anders als Baudenkmale liegen Bodendenkmale unter der Erdoberfläche verborgen und werden im Idealfall durch Voruntersuchungen wie geomagnetische Prospektion erkannt. Ohne solche Vorprüfung werden sie oft erst bei den Bauarbeiten selbst entdeckt. Nur ein kleiner Teil ist überhaupt formell in die Denkmalliste eingetragen. Deshalb schützen die meisten deutschen Denkmalschutzgesetze Bodendenkmale automatisch, kraft Gesetzes (ipso iure) – auch ohne Eintragung. Knüpft man den Schutz an eine Eintragung, verliert der weitaus größte Teil des Erbes seinen Schutz, darunter alle noch unentdeckten Fundstellen.
Deshalb ist das Vorsorgeprinzip fachlich zwingend. Eine vorsorgende Bewertung von Flächen mit archäologischem Potenzial macht früh und planbar erkennbar, wo mit archäologischen Funden zu rechnen ist. Auf dieser Grundlage folgt ein bewährtes, gestuftes Verfahren:
- Bewertung (Evaluation): Prospektion, Voruntersuchung und gezielte Sondagen klären Vorhandensein, Umfang und Bedeutung möglicher Kulturdenkmäler, bevor Planungen verfestigt sind.
- Vermeidung und Minderung (Mitigation): Bestehen Konflikte, werden sie zunächst durch Planungsanpassung vermieden. Ist das nicht möglich, mindert eine schonende Bauweise den Eingriff in das Bodendenkmal.
- Ausgleich (Offsetting / Erhalt durch Dokumentation): Wo eine Zerstörung unvermeidbar ist, wird sie durch fachgerechte Ausgrabung, Dokumentation, Auswertung und Publikation ausgeglichen, sodass das Wissen für die Allgemeinheit dauerhaft gesichert und archiviert bleibt.
Fast jedes Bauvorhaben lässt sich mit solchen Maßnahmen realisieren. Der Gewinn ist doppelt:
Für die Bauherrschaft bedeutet frühe Klärung Planungssicherheit und Kostenkontrolle. Werden archäologische Belange erst während der Bauausführung entdeckt, drohen „Stop-and-Go"-Baustellen mit mehrfachen Stillständen, Umplanungen und erheblichen ungeplanten Mehrkosten. Die Verlagerung des Konflikts von der Planungs- in die Bauphase ist weder kostengünstiger noch verwaltungseffizienter, sie ist vielmehr riskanter und erheblich teurer.
Für die Öffentlichkeit bedeutet vorsorgende Archäologie konkreten Erkenntnisgewinn. Für die längste Zeit unserer Vergangenheit gibt es keine schriftlichen Quellen; hier liefert allein die Archäologie Antworten darüber, wie die Menschen einer Region einst gelebt haben. Diese Ergebnisse erreichen ein großes Publikum, über Museen, Ausstellungen und Fernsehformate gelangen sie zu Millionen Menschen.
Der kulturelle Ertrag ist dabei ganz unmittelbar: Die archäologischen Bestände unserer Museen, von den großen Landesmuseen bis zu den Regional- und Heimatmuseen, bestehen aus Objekten, die bei Ausgrabungen geborgen wurden. Ohne archäologische Feldforschung wären sie nie ans Licht gekommen, und ein Großteil der Neuzugänge stammt heute aus Grabungen im Vorfeld von Bauvorhaben. Wer die baubegleitende Archäologie schwächt, legt diese Geschichtsquelle trocken- für Wissenschaft, Museen und öffentliche Vermittlung gleichermaßen.
Wie groß der öffentliche Ertrag sein kann, zeigt die ICE-Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle: Im Vorfeld des Baus wurden auf über 140 Hektar rund 15.000 Befunde dokumentiert und mehr als 400.000 Funde geborgen — ein Wissens- und Sammlungsschatz, den es ohne baubegleitende Archäologie nicht gäbe.
Absehbare Folgen der geplanten Änderungen
Die diskutierten Deregulierungen greifen an mehreren Stellen zugleich:
- Verlust des Vorsorgeprinzips. Beschränkt man die Genehmigungspflicht auf bereits eingetragene Denkmale, entfällt der Schutz für den weitaus größten Teil des bekannten und für das gesamte noch unentdeckte Bodenerbe.
- Verlust der frühen Einbindung. Fällt die Pflicht zur frühzeitigen Meldung und Prüfung weg, können die Fachbehörden erst spät eingreifen, womöglich erst, wenn die Befunde bereits zerstört sind. Ein wirksamer, vorausschauender Schutz des kulturellen Erbes ist so nicht mehr möglich.
- Verlust an Fachkompetenz. Belastbare Aussagen darüber, wo mit Bodendenkmalen zu rechnen ist, setzen archäologisch ausgebildetes Personal in den Behörden voraus. Werden fachliche Anforderungen aus dem Gesetz gestrichen, ohne die Kompetenz anderweitig sicherzustellen, verlieren behördliche Entscheidungen ihre fachliche Grundlage.
- Wirtschaftliche Folgen für einen systemrelevanten Sektor. Auf den bestehenden, vorsorgenden Regelungen beruht das Verursacherprinzip und mit ihm die Auftragslage einer ganzen Branche: der archäologischen Fachfirmen ebenso wie der Vermessungsbüros, Labore, Restaurierungswerkstätten und Verlage, die mit ihnen arbeiten. Dabei handelt es sich längst nicht mehr um wenige kleine Grabungsbetriebe, die die Landesämter ergänzen, sondern um eine hochprofessionalisierte Branche, die den Großteil der archäologischen Feldarbeit auf Bauvorhaben leistet, wesentliche Teile von Dokumentation und Archivbildung erzeugt und für Infrastruktur-, Energie- und Bauprojekte systemrelevant geworden ist. Nach Einschätzung der Branche zählt die privat organisierte Archäologie inzwischen zu den größten Arbeitsmärkten für Archäolog:innen in Deutschland, mit mehreren tausend Beschäftigten und weiterem Wachstumspotenzial. Der Wegfall der auslösenden Regelungen entzieht diesen Unternehmen die langfristige Planbarkeit und gefährdet unmittelbar die Existenz der Beschäftigten und ihrer Familien, die auf ein funktionierendes System der archäologischen Denkmalpflege angewiesen sind.
- Vorbildfunktion des Staates. Land und Kommunen besitzen viele Denkmale ohne wirtschaftlichen Nutzen (z. B. Burgruinen). Ihr Wert ist rein kulturell und historisch. Legt der Staat an solche Denkmale wirtschaftliche Maßstäbe an und verweist auf mangelnde Rentabilität, überlässt er sie dem Verfall. Damit gibt er seine Vorbildrolle für den Umgang mit dem eigenen Kulturerbe auf und untergräbt die Glaubwürdigkeit des Denkmalschutzes insgesamt.
Völkerrechtliche Verpflichtungen: die Valletta-Konvention
Deutschland hat das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidierte Fassung, „Valletta-Konvention") am 9. Oktober 2002 ratifiziert; es ist am 23. Juli 2003 in Kraft getreten und entsprechend von den Bundesländern in ihren Denkmalschutzgesetzen umzusetzen.
Artikel 5 verpflichtet die Vertragsparteien, die Erfordernisse der Archäologie und der Erschließungsplanung miteinander in Einklang zu bringen, indem sie dafür Sorge tragen, dass Archäolog:innen beteiligt werden
- an einer Raumordnungspolitik, die auf ausgewogene Strategien zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung archäologischer Stätten ausgerichtet ist, und
- in den verschiedenen Stadien der Erschließungspläne;
sowie für eine systematische Abstimmung zwischen Archäolog:innen und Planer:innen zu sorgen, damit
- Erschließungspläne mit voraussichtlich nachteiligen Auswirkungen auf das archäologische Erbe geändert werden können und
- ausreichend Zeit und Mittel für eine angemessene wissenschaftliche Untersuchung der Stätte und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse bereitstehen.
Reformen, die die vorsorgende Bewertung und die frühe Beteiligung der Archäologie beseitigen und den Konflikt in die Bauphase verlagern, stehen in deutlicher Spannung zu diesen Verpflichtungen. Nach unserer fachlichen Einschätzung droht eine solche „Rolle rückwärts" hinter den erreichten Standard des Übereinkommens zurückzufallen.
Erfahrungen aus anderen Rechtsräumen
Als Teil eines international tätigen Berufsverbandes kennt CIfA vergleichbare Deregulierungsdebatten auch aus anderen europäischen Ländern, insbesondere dem Vereinigten Königreich. Die dortige Erfahrung ist aufschlussreich: Vorhabenträger und Investoren befürworten überwiegend nicht den schlichten Abbau von Regulierung, sondern angemessen ausgestattete Entscheidungsstellen sowie effizient und verhältnismäßig umgesetzte Regeln, um die Risiken durch frühzeitige Klärung beherrschbar machen und zu guten Ergebnissen führen. Das gestufte Verfahren aus Bewertung, Minderung und Ausgleich („preservation by record") ist dort etablierte gute Praxis, gerade weil es Planbarkeit schafft. Nicht weniger Regulierung ist gefragt, sondern klügere.
Wege nach vorn
CIfA Deutschland empfiehlt daher:
- Die verfehlten Reformvorschläge zurückzunehmen, die das Vorsorgeprinzip und die frühe fachliche Beteiligung aushöhlen, namentlich die Beschränkung des Schutzes auf eingetragene Bodendenkmale, den Wegfall früher Melde- und Prüfpflichten und die Streichung fachlicher Anforderungen. Denn in der Summe laufen sie mittelfristig auf eine Abschaffung wirksamer denkmalfachlicher Anforderungen hinaus.
- Statt Kompetenzabbau zu betreiben, sollte in vorgelagerte Beratung und in die Behörden selbst investiert werden: mehr archäologische Fachkräfte in den Unteren Denkmalschutzbehörden, eine angemessene Ausstattung der Landesämter und verbindlichere Anforderungen an eine frühzeitige Abstimmung, damit Konflikte in der Planungs- statt in der Bauphase gelöst werden.
- Effizienzgewinne dort zu heben, wo sie fachlich vertretbar sind: durch stärkere Nutzung moderner, kostengünstiger Evaluierungsmethoden (geophysikalische Prospektion, prädiktive Modellierung, gezielte Sondagen, digitale Dokumentation), die Verfahren beschleunigen, ohne die Ergebnisse zu gefährden.
- Gespräche über tragfähige Alternativen zu führen — mit den Fachleuten, nicht über ihre Köpfe hinweg. Die Privatwirtschaft ist in die Ausgestaltung künftiger Regelungen einzubeziehen. CIfA Deutschland bietet seine fachliche Expertise und seine internationalen Erfahrungen für einen wirksamen und zugleich effizienten Denkmalschutz ausdrücklich an.
Wirksamer Denkmalschutz und zügige Planung sind keine Gegensätze. Sie gelingen gemeinsam, wenn Archäologie früh, fachkundig und verhältnismäßig eingebunden wird. Genau dafür setzt sich CIfA Deutschland ein.
gez. CIfA Deutschland, 31. 7. 2026
Europäisches Manifest für die Berufsarchäologie
Vom 24. bis 27. Sept. 2025 fand im Nationalen Archäologischen Museum Spaniens (MAN) in Madrid die Konferenz „Creating European Networks in the Archaeology Profession“ statt – die erste Veranstaltung ihrer Art, die sich ausschließlich den beruflichen, arbeitsrechtlichen und sozialen Bedingungen der Archäologie in Europa widmete.
Diese Konferenz markierte den Abschluss eines 2024 begonnenen Projekts mit einem ehrgeizigen Ziel: ein europaweites Netzwerk der Zusammenarbeit zwischen Archäologinnen und Archäologen aufzubauen, die berufliche Anerkennung zu stärken, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und eine dauerhafte Regulierung des Berufsstands zu erreichen.
Im Rahmen der Tagung wurde das „Manifesto for Archaeology Professionals and its Recognition in Europe“ unterzeichnet. CIfA Deutschland beteiligte sich aktiv an diesem Meilenstein und bekräftigt damit sein Engagement für faire Arbeitsbedingungen, gemeinsame Standards und gesellschaftliche Wertschätzung archäologischer Arbeit.
Hier können Sie das Manifest in englischer und deutscher Sprache herunterladen.
Stand: Okt. 2025
Der Berufsverband CIfA Deutschland spricht sich entschieden gegen die geplante Einstellung der Studiengänge Konservierung und Restaurierung / Grabungstechnik (Bachelor) sowie der darauf aufbauenden Masterstudiengänge Konservierung und Restaurierung und Angewandte Landschafts- und Feldarchäologie an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) aus.
Die angekündigte Schließung dieser Programme bedroht die Ausbildung in einem zentralen Bereich der Archäologie, Denkmalpflege und Restaurierung. Mit dem Wegfall dieser Studiengänge würde die Qualifizierung von Fachkräften für die Konservierung archäologischer Objekte und für die Grabungstechnik in Deutschland faktisch zum Erliegen kommen – denn die HTW Berlin bietet derzeit den einzigen Studiengang zur Grabungstechnik im gesamten Bundesgebiet an. Ein vergleichbares Ausbildungsangebot existiert an keiner anderen Hochschule in Deutschland.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1992/93 bildet die HTW Berlin Restaurator:innen und Grabungstechniker:innen mit hoher fachlicher, wissenschaftlicher und praktischer Kompetenz aus. Absolvent:innen dieses Studiengangs sind heute in Museen, Denkmalämtern, Grabungsfirmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten im In- und Ausland tätig. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung und Erforschung des kulturellen Erbes und zur Vermittlung historischer Kontexte in der Öffentlichkeit.
Die geplante Schließung würde nicht nur einen traditionsreichen und hochspezialisierten Ausbildungsgang zerstören, sondern auch zu einem massiven Kompetenz- und Nachwuchsverlust in einem ohnehin stark unterbesetzten Berufsfeld führen.
Gerade in Zeiten großer gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen – etwa durch großflächige Infrastrukturprojekte, den Klimawandel und die zunehmende Belastung archäologischer Fundstätten – wird der Bedarf an qualifizierten Fachkräften immer dringlicher. Eine fachgerechte Ausbildung in Grabungstechnik und archäologischer Konservierung ist entscheidend, um den sachgemäßen Umgang mit archäologischem Kulturgut langfristig zu gewährleisten.
Die Ausbildung an der HTW Berlin verbindet Praxisnähe, wissenschaftliche Fundierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit auf einzigartige Weise. Sie schafft die Grundlage für verantwortungsvolle Denkmalpflege, nachhaltige Kulturguterhaltung und forschungsorientierte Archäologie.
Die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Studiengangs wird in den Gremien der HTW Berlin innerhalb der nächsten Wochen fallen. Um den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Studiengangs zu sichern, ist eine breite Mobilisierung aller erforderlich, die sich für den Erhalt dieser Ausbildung einsetzen möchten. In dieser entscheidenden Phase sind konstruktive Ideen, fachliche Argumente und öffentliche Unterstützung notwendig, um die Gremien der Hochschule und die Öffentlichkeit zu überzeugen und die drohende Schließung abzuwenden.
CIfA Deutschland fordert die Verantwortlichen im Berliner Senat und an der HTW Berlin eindringlich auf, die geplante Einstellung dieser Studiengänge umgehend zu überdenken.
Eine zukunftsfähige Archäologie und Denkmalpflege erfordert qualifizierten Nachwuchs – in der Forschung ebenso wie in der praktischen Anwendung. Der Verlust dieser einzigartigen Studiengänge wäre ein schwerer Rückschlag für den Schutz, die Erforschung und die Vermittlung des kulturellen Erbes in Deutschland.
CIfA Deutschland positioniert sich zur Bewegung #IchBinHannah - einer Graswurzel-Initative, die prekärer Arbeit in der Wissenschaft ein Gesicht geben möchte. Sie entstand ursprünglich als Twittertrend als Reaktion auf ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Im Mai 2020 wurde der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) vorgelegt. Er zeigt deutlich, dass starke Veränderungen in der Bau- und Bodendenkmalpflege NRWs – vor allem tiefere Eingriffe in die Behördenstruktur – geplant sind. CIfA Deutschland hat die Gelegenheit wahrgenommen, diesen Entwurf zu kommentieren, wobei vor allem der Schutz der Bodendenkmäler im Fokus steht.
Mit dem Monitoring-Report zur privatwirtschaftlichen Archäologie der DGUF vom Dezember 2019 (https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/view/69349) liegen erstmals anhand einer Umfrage (26.08.-06.10.2019) ermittelte, verlässliche Zahlen über die deutsche Grabungsarchäologie und den Sektor der freiberuflich Tätigen vor.
In der täglichen Arbeit staatlicher und kommunaler Bodendenkmalpflege als „Berater“ für Veranlasser, Behörden, Ausführende und interessierte Öffentlichkeit (Advisor) sind die von CIfA im Konsens verabschiedeten Richtlinien und Standards von großer Hilfe.
Die neue österreichische NORM 2411 (https://shop.austrian-standards.at) hat zum Ziel, bei Bauarbeiten und idealerweise auch Flächenumwidmungen eine archäologische Voruntersuchung des betroffenen Grundes verpflichtend zu machen.
